Briefwahlantrag

Briefwahl

Anlässlich der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wurde mit dem  Versand der Wahlbenachrichtigungen an knapp 10.000 wahlberechtigten Personen in der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld begonnen.

Wer bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber der Auffassung ist, zur Bundestagswahl in  Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld  wahlberechtigt zu sein, möge sich bitte umgehend mit der Wahldienststelle der  Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld  in Verbindung setzen

Anträge können auch schriftlich, z.B. auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, per Fax oder E-Mail gestellt werden oder digital über den QR Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.


In jedem Fall sind folgende Pflichtangaben zu machen: 

  • Nachname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Meldeadresse (Hauptwohnung)
  • ggf. eine abweichende Versandadresse. 

BITTE BEACHTEN SIE: Bei dieser vorgezogenen Wahl ist der Zeitraum für den Versand der Briefwahlunterlagen stark verkürzt. Der Grund ist, dass die Einreichung der Wahlvorschläge erst relativ kurz vor der Wahl erfolgen wird und die Stimmzettel erst danach gedruckt werden können. Anvisiert ist der Versand der Briefwahlunterlagen ab 10. Februar 2025. 

Eine Antragstellung ist früher möglich, hat aber keinen Einfluss auf den frühestmöglichen Versand.