Auslandsdeutsche

Deutsche im Ausland

Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Zuständig ist die Gemeinde, in der sie zuletzt in Deutschland gemeldet waren.

Den Antrag und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde eingehen. Er gilt gleichzeitig als Antrag auf Briefwahlunterlagen.

Deutsche, die sich nur vorübergehend, zum Beispiel während eines längeren Urlaubs, im Ausland aufhalten und weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können sich die Briefwahlunterlagen ins Ausland schicken lassen.