Hundesteuer Festsetzung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Clausthal-Zellerfeld

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder das Anlernen eines Hundes den Zeitraum von mehr als zwei Monaten überschreitet.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld erhebt eine Hundesteuer. Die Erhebung erfolgt nach den Bestimmungen der ab 01.01.2016 gültigen Hundesteuersatzung (HundStS) der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld i. V. m. dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG). Die Hundesteuersatzung finden Sie auf der Homepage unter Bürgerservice und Politik/Ortsrechtssammlung und am Ende dieser Seite. Auf Anforderung wird sie Ihnen auch gern zugesandt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Clausthal-Zellerfeld

    Zur Anmeldung eines Hundes ist die auf dieser Homepage vorhandene Anmeldung erforderlich. Diese ist ggf. um weitere Nachweise zu ergänzen (bspw. Kaufnachweis).

    Um eine Abmeldung vornehmen zu können, ist die auf dieser Homepage vorhandene Abmeldung erforderlich. Diese ist ggf. durch Nachweise zu ergänzen (bspw. Nachweis des Verkaufs/der Aufgabe; Bestätigung des Tierarztes über die Einschläferung).

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Clausthal-Zellerfeld

    Für den ersten Hund beträgt die Steuer 84,00 € jährlich.
    Für den zweiten Hund beträgt die Steuer 126,00 € jährlich.
    Für jeden weiteren Hund beträgt die Steuer 168,00 € jährlich.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Clausthal-Zellerfeld

    Ein Hund ist innerhalb 14 Tagen nach Zuzug, Aufnahme oder Anschaffung anzumelden.

  • Rechtsgrundlage

    • Kommunale Satzung
    Spezielle Hinweise für - Stadt Clausthal-Zellerfeld

    Hundesteuersatzung (HundStS) der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld gültig ab 01.01.2016 in Verbindung mit dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG)


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Clausthal-Zellerfeld

Zuständig ist die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld - Steueramt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende