Lärmbelästigung durch Nachbarn


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Spezielle Hinweise für - Stadt Clausthal-Zellerfeld

Die Zuständigkeit liegt bei Lärmbelästigungen bei der Gemeinde bzw. der Stadt. In bestimmten akuten Fällen (z. B. Abend-/Nachtstunen, Wochenende) kann die Zustänigkeit des Polizeikommissariats gegeben sein.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende