Meldebescheinigung Erteilung
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Clausthal-Zellerfeld- gültiger Personalausweis oder Reisepass (wenn vorhanden: gültige Aufenthaltsbescheinigung)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr: 7,50 €Vorkasse: NeinMeldebescheinigungGebühr: 9,00 €Vorkasse: NeinErweiterte MeldebescheinigungWelche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage