Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.

    Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Clausthal-Zellerfeld

    Neubauten

    • einen Lageplan M 1 : 500
      mit Einzeichnung der Anschlußkanäle vom Gebäude bis zum Straßenkanal oder Vorfluter.

    • Grundrisse sämtlicher Geschosse mit Einzeichnung der anzuschließende Objekte ( rot ) und der Leitungsführung innerhalb des Gebäudes. Schmutzwasserleitungen( braun) sind mit ausgezogenen, Regenwasserleitungen (blau) mit gestrichelten Linien darzustellen.

    • Schnittzeichnungen durch beide Anschlußleitungen vom Gebäude bis zum Straßenkanal oder Vorfluter mit Eintragung der Leitungsführung und der Entlüftung innerhalb des Gebäudes.

      Die Schnittzeichnung muß folgende Angaben enthalten: 

               a) Höhenordination des Geländes, der Sohle der Anschlußleitungen sowie der Sohle der Kontrollschächte, bezogen auf Normal-Null, 

               b) Längenangaben der Anschlußleitungen, 

               c) Gefälleangaben der Anschlußleitungen,  

               d) Angabe des Rohrdurchmessers und Materialangabe 

    Bei Um- und Anbauten sowie Erweiterungen wie vorher, es sind jedoch folgende Farben zu verwenden: 

    •  vorhandene Anlagen:  schwarz 
    •  abzubrechende Anlagen: gelb 
    •  geplante Leitungen (punktierte Darstellung): Regenwasser – blau; Schmutzwasser   - braun 
    •  geplante Objekte: rot 


    Die Antragsunterlagen sind vom Antragsteller und den bauausführenden Firmen zu unterzeichnen und in 2 f a c h e r  Ausfertigung einzureichen



  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Clausthal-Zellerfeld

    SATZUNG über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)

    §15 Genehmigungen / Erlaubnisse auf Grund der geltenden Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt

    15.1 Entwässerungsgenehmigung bei einem Wert der Abwassereinrichtungen auf dem anzuschließenden Grundstück (Grundleitung einschließlich Kontrollschacht) bis zu 500 € 20,00

     je weiteren angefangenen 500 € 3,00

     für jeden Nachtrag je angefangene 500 € 3,00 mindestens 20,00

     15.2 Abnahme der Abwasseranlagen je angefangene halbe Arbeitsstunde 20,00

     15.3 Sonstige Prüfungsmaßnahme je angefangene halbe Arbeitsstunde 20,00

     15.4 Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang 20,00

     15.5 Genehmigung zur Einleitung von Abwasser außergewöhnlicher Art in die gemeindlichen Abwasseranlagen nach § 6 in Verbindung mit § 12 der Abwasserbeseitigungsatzung 120,00 15.6 Entnahme und Untersuchung von Abwasserproben, die durch satzungswidrige Benutzung oder satzungswidriges Handeln des Anschlussnehmers erforderlich werden 130,0

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Clausthal-Zellerfeld

    Der Entwässerungsantrag ist im Normalfall Bestandteil eines Bauantrages, daher gelten die Fristen aus dem Bauantragsstellung.

    Ansonsten vor Anschluss einer Entwässerungsanlage an das öffentliche Kanalnetz.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende