Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Clausthal-Zellerfeld
    • Personalausweis oder Reisepass
    • ausländischer Reisepass und gültiger  Aufenthaltstitel
    • Wohnungsgeberbestätigung


  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.


An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende