Lagerfeuer anmelden

  • Leistungsbeschreibung

    Das Anlegen, Betreiben und Unterhalten offener Feuer ist, gemäß § 11 Absatz 1 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld, verboten. Es kann gemäß § 12 dieser Verordnung eine Ausnahme im Einzelfall zugelassen werden. Dies bedarf eines Antrages.


    Folgende Auflagen sind zu beachten:

    • Es darf nur Material verbrannt werden, das der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen entspricht (naturbelassenes, stückiges und trockenes Holz). Das Verbrennen anderer Materialien stellt eine illegale Abfallbeseitigung dar.
    • Die Feuerstelle muss sich auf einem feuerfesten Untergrundbefinden, welcher sich in einem Radius von mind. 1 Meter um die Feuerstelle herum erstreckt.
    • Die Anhäufung des abzubrennenden Materials darf zu keiner überhöhten Flammenbildung dauerhaft von mehr als 1 Meter führen. 
    • Das Feuer darf nicht mit Flüssigbrennstoffen entfacht oder unterhalten werden.
    • Es ist ausreichend Abstand zu umliegenden Gebäuden, Böschungen und sonstigen Bebauungen zu halten, mindestens jedoch 5 Meter.
    • Es ist sicherzustellen, dass durch Funkenflug oder auf andere Weise ein Übergreifen des Feuers nicht möglich ist.
    • Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstelle erloschen sein.
    • Das Lagerfeuer ist ständig von mindestens einer erwachsenen, arbeitsfähigen Person zu beaufsichtigen und so zu steuern, dass es ständig unter Kontrolle bleibt und zu jeder Zeit gelöscht werden kann.
    • Für Löschzwecke sind geeignete Löschmittel vorzuhalten (bspw. Feuerlöscher mind. für Brandklasse A, Wassereimer, etc.)
    • Durch Rauchentwicklungen dürfen keine erheblichen Belästigungen entstehen.
  • Verfahrensablauf

    • Antragseingang und -prüfung
    • Kontaktaufnahme für Feuerstättenschau
    • Ggf. Genehmigung
    • Bei Jahresgenehmigung zusätzlich für jedes Feuer im Voraus (auch kurzfristig) formlos eine Anzeige mit Verantwortlicher Person vor Ort, Zeitrahmen und Handynummer.

    Nutzen Sie gerne unser Online-Portal Open R@thaus und stellen Ihren Antrag digital.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die Durchführung eines Lagerfeuers ist rechtzeitig (mind. 2 Werktage vorher) bei der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld schriftlich zu beantragen.

    Der Antrag ist schriftlich im zuständigen Sachgebiet einzureichen - gerne per Email (Anhang).

  • Welche Gebühren fallen an?

    Eine Lagerfeuergenehmigung ist gemäß der AllGO (Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachen) gebührenpflichtig. 

    Einzelgenehmigung: 14,50 € zuzüglich 14,50 €  für eine erstmalige Feuerstättenschau

    Jahresgenehmigung: aufbauend

  • Rechtsgrundlage

    Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

    Allgemeine Gebührenordnung

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende