Förderung der Kultur und Heimatpflege

  • Leistungsbeschreibung

    Der Rat der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld hat Mittel in Höhe von 10.000 € für die Kultur- und Heimatpflege bereitgestellt.

    Danach können Vereine, Organisationen, Verbände, etc., die sich auf Basis ihres Satzungszwecks oder eines konkreten Vorhabens der Pflege und Förderung von Kultur, Heimat oder Oberharzer Tradition widmen, jährlich eine Förderung für die Durchführung von Veranstaltungen, Notenmaterial, Trachten und Uniformen sowie Lehr- und Anschaffungsmaterial etc. beantragen.

    Die Förderung wird nur auf schriftlichen und vollständigen Antrag hin gewährt, der in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet wird. Der Antrag ist auf der Homepage der Berg- und Universitätsstadt abrufbar oder wird zugesandt.

    Antragsstichtag ist der 30. Juni eines jeden Jahres.

    Nähere Ausführungen finden Sie in der Richtlinie.



     Die Stadt möchte mit dieser Förderung Kultur- und Heimatpflege  unterstützen und die Vielfalt erhalten, bereichern und weiterentwickeln. 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Folgende Unterlagen sind einzureichen: 

    •  Antrag
    • Kostenkalkulation bzw. Kostenvoranschlag

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende