Open R@thaus: Antrag zur Selbstbestimmung


Die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld erweitert das Serviceangebot des digitalen Portals „OPenR@thaus“. Bürgerinnen und Bürger können dort ab sofort auf die Dienstleistung "Selbstbestimmung"  zugreifen.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes ab dem 01. November 2024 wird der Grundrechtsschutz auf geschlechtliche Selbstbestimmung gestärkt. Bereits seit dem 01. August 2024 ist es möglich, den Namens- und Geschlechtseintrag durch eine Selbsterklärung beim Standesamt zu ändern. Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen muss drei Monate vor der Abgabe der Selbsterklärung beim Standesamt angemeldet werden.

Weitere Informationen dazu finden Interessierte hier : Antrag zur Selbstbestimmung

Die Beantragung kann sowohl persönlich im Standesamt (nach vorheriger Terminvereinbarung) als auch digital über das Serviceportal „OpenR@thaus“ erfolgen.


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