Beschilderung in der Seilerstraße


Der Baubetriebshof wird daher im Auftrag der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld in der 23. Kalenderwoche 2024 folgende Änderungen ausführen:

Der verkehrsberuhigte Bereich (umgangssprachlich „Spielstraße“) muss zurückgenommen werden, da die baulichen Voraussetzungen für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht vorliegen. Stattdessen wird die Seilerstraße in eine Tempo-30-Zone umgewandelt.

Die derzeit vorhandenen Parkflächenmarkierungen werden, mit Ausnahme von der Parkflächenmarkierung vor Hausnummer 2, entfernt. Die Haltverbotsbeschilderung im Wendehammer wird um ein Anfangs- und Endzeichen ergänzt. Das Parken wird in Höhe Hausnummer 11 weiterhin möglich sein. In der schnee- und eisfreien Zeit darf halbseitig auf dem Gehweg vor Hausnummer 1 geparkt werden. Dies wird über eine Parkbeschilderung entsprechend angezeigt werden. Der Parkplatz vor Hausnummer 5 entfällt zukünftig.

Das Ordnungsamt macht aufgrund der engen Fahrbahnbreite in dem Bereich darauf aufmerksam, dass gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) das Halten und infolgedessen auch das Parken an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig ist. Eng ist eine Straßenstelle nach der Rechtsprechung, wenn sie eine verbleibende Fahrbahnbreite von 3,05 m unterschreitet. Dabei ist die Gegenfahrbahn mitzurechnen. Dementsprechend muss ein Haltender grundsätzlich eine Fahrbahnbreite von 3,05 m zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand freihalten.

Das heißt, jeder Verkehrsteilnehmer begeht einen Verstoß im Sinne der Straßenverkehrsordnung, wenn er an Straßenstellen hält oder parkt, in denen die Restbreite der Fahrbahn neben dem abgestellten Kraftfahrzeug weniger als 3,05 Meter beträgt. Hier sind das Halten und Parken unzulässig. Das gilt auch ohne ein explizit ausgeschildertes Haltverbot (Verkehrszeichen 283 und 286).

Bitte beachten Sie vorangegangene Hinweise um auch in Ihrem eigenen Interesse Müllfahrzeugen, Räumfahrzeugen des Winterdienstes und vor allem Rettungskräften eine Durchfahrt zu ermöglichen.