Änderungen auf der Adolph-Roemer-Straße 


Im Zuge der geplanten Erneuerung der Fahrbahnoberfläche in der AdolphRoemer-Straße wurde die bestehende Beschilderung routinemäßig überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass die derzeitige Tempo-10-Zone nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht, da ein Oberverwaltungsgericht solche Zonen grundsätzlich als unzulässig eingestuft hat. Laut Straßenverkehrsrecht gilt der sogenannte Ausschließlichkeitsgrundsatz, wonach der Verkehr ausschließlich durch Verkehrszeichen und -einrichtungen geregelt werden darf, die in der Straßenverkehrsordnung nebst zugehörigen Katalog dargestellt sind.

Daher wurde die Beschilderung der Adolph-Roemer-Straße im Rahmen der Fahrbahnsanierung angepasst und künftig als Tempo-20-Zone ausgewiesen. Diese Art von Geschwindigkeitsbeschränkung ist gemäß der Straßenverkehrsordnung speziell für zentrale Geschäftsgebiete mit hohem Fußgängeraufkommen sowie überwiegender Aufenthalts- und Einkaufsfunktion vorgesehen. Die Einführung einer Tempo-20-Zone ermöglicht weiterhin eine sichere Erreichbarkeit der dortigen Geschäfte und Restaurants für Fußgänger und Fahrzeuge gleichermaßen.