Regelungen für Ferienwohnungen und Ferienhäuser


Wenn Sie Wohnräume regelmäßig an wechselnde Gäste vermieten möchten, ist eine baurechtliche Genehmigung durch den Landkreis erforderlich. Je nach Größe der Unterkunft könnte zudem eine Gewerbeanmeldung notwendig sein.

In einigen Bereichen sind Ferienwohnungen nur im eigenen Haus und untergeordnet, in anderen Bereichen sind ganze Ferienhäuser erlaubt. Das richtet sich nach dem jeweiligen Baugebiet. Dies wird im Bauantrag geprüft, und dann gegebenenfalls eine Genehmigung erteilt.

Falls eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus ohne die erforderliche Genehmigung betrieben wird, kann dies eine baurechtliche Überprüfung nach sich ziehen. Ist die Nutzung unzulässig, kann der Landkreis eine Nutzungsuntersagung aussprechen.

Daher: Falls Sie planen, eine Ferienwohnung oder Ähnliches anzubieten, informieren Sie sich vorher bei der zuständigen Baubehörde um unnötigen Ärger zu vermeiden.

Unter https://www.landkreis-goslar.de/kartendienste können Sie sich im Informationsportal des Landkreises Goslar über sämtliche Bebauungspläne vorab informieren.

Sollten Sie bereits eine Ferienwohnung oder Ferienhaus vermieten, vergewissern Sie sich unbedingt , dass Sie über eine notwendige Genehmigung dafür verfügen.