Altenpflegeheim Schützenhaus: Nr. 84 - 1. Änderung

Altenpflegeheim Schützenhaus

Nummer: Nr. 84 - 1. Änderung



Neuerrichtung des Alten- und Pflegeheims Schützenplatz
Konkreter Anlass für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 ist das Neubauvorhaben von Frau Ina Portugall (Zellerfeld). Auf ihren Antrag hat die Bergstadt am 9. März 2006 das Änderungsverfahren eingeleitet. Die
Vorhabenträgerin hat bis Oktober 2005 im Geltungsbereich des B-Planes das „Altenund Pflegeheim Schützenhaus“ betrieben. Der Altbau entspricht nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen an eine solche Einrichtung. Er hatte als Schützenhaus, Poststation, Gaststätte, im 2. Weltkrieg als Hospital, danach erneut als Gasthaus, als Studentenwohnheim und schließlich Alten- und Pflegeheim gedient. Angesichts sehr hoher erforderlicher Sanierungskosten hat sich die Vorhabenträgerin dafür entschieden, das alte Gebäude nun durch einen völligen Neubau zu ersetzen.

Bereits seit 1999 liefen Planungen, um das „Alten- und Pflegeheim Schützenhaus“ den heutigen gesetzlichen und betrieblich-funktionalen Standards der Altenpflege anzupassen. Die Aufstellung des B-Planes Nr. 84 bezog sich auf die damalige Planung, den Altbau des Schützenhauses zu erhalten und durch einen Neubau zu ergänzen. Dabei war der Neubau relativ groß konzipiert, um während der Modernisierung des Altbaues vorübergehend sämtliche Bewohner aufnehmen zukönnen.

Die damalige Planung wurde nicht realisiert. Stattdessen hat die Vorhabenträgerin inzwischen mit Partnern eine neue Planung entwickelt. Diese sieht den Abbruch des mittig im Geltungsbereich stehenden historischen Schützenhauses (das kein Baudenkmal ist) und einen modernen Neubau mit rund 60 Pflegeplätzen vor.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 dient der Sicherung des etablierten


Standortes der Pflegeeinrichtung
„Alten- und Pflegeheim Schützenhaus“, die seit mehreren Jahren durch die Vorhabenträgerin Ina Portugall betrieben wird. Da sie ihre vorherigen Umbau- und Neubauplanungen nicht realisieren konnte, ist das Heim derzeit vorübergehend geschlossen. Es soll jedoch so bald wie möglich wieder eröffnet werden. Das Fehlen seines einzigen Altenheimes hat sich im Stadtteil Zellerfeld deutlich bemerkbar gemacht.


Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 84 liegt im nordwestlichen Teil des historischen Ortskernes von Zellerfeld. Dieser ist geprägt durch das rechtwinklige Straßennetz der Barockzeit, das nach dem großen Stadtbrand zu Ende des 17. Jahrhunderts angelegt wurde. Die einzelnen Straßenblöcke sind etwa 100 x 100 m groß. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 84 umfasst einen Straßenblock zwischen Spiegelthaler Straße (Norden), Treuerstraße (Osten), Schützenplatz (Süden) und Schützenstraße (Westen). Dabei handelt es sich eigentlich nur um einen halben Straßenblock, da die schmale Straße Schützenplatz aus dem üblichen Muster heraus fällt. Sie weist auch nicht die typische straßenbegleitende Bebauung auf, sondern erschließt lediglich den Innenbereich des größeren Straßenblockes.


Städtebauliches Konzept
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 84 bestehen derzeit drei private Wohnhäuser und das seit Herbst 2005 geschlossene „Alten- und Pflegeheimes Schützenhaus“. Das Heim soll nun vollständig abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Mit der Hochbau-Planung ist das Büro „Albrecht Architekten“ aus Hardegsen beauftragt (s.u.)



Verfahren
Mit der Bekanntmachnung am 12. August 2006 ist der Babauungsplan in Kraft getreten (Planreife im Sinne von § 30 BauGB).



Planverfasser

Bebauungsplan einschließlich Umweltbericht
Samtgemeindebauamt, Sachgebiet 61 „Bauleit- und Grünplanung“ Hochbauplanung
Albrecht Architekten
Lange Straße 1, 37181 Hardegsen
Telefon: (05505) 505917
E-Mail: j.albrecht@architektur-albrecht.com
Internet: http://www.architektur-albrecht.com