Nördlich der Alten Fuhrherrenstraße
Nummer: Nr. 76
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Nördlich der Alten Fuhrherrenstraße" wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Wohngebäuden auf der Nordseite der Alten Fuhrherrenstraße im Ortsteil Buntenbock geschaffen.
Der Rat der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld hat am 16.12.1997 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Alten Fuhrherrenstraße“ beschlossen. Zunächst war beabsichtigt, dass ein Investor die entsprechenden Wiesenflächen von den privaten Grundstückseigentümern erwirbt und die Planung auf seine Kosten durchführt. Investor und Grundstückseigentümer wurden sich jedoch nicht einig. Daher hat das Bauamt der Samtgemeinde Oberharz den Bebauungsplan aufgestellt und eine Umlegung gemäß §§ 45 ff. Baugesetzbuch durchgeführt.
Nach erfolgtem Bauleitverfahren und der Umlegung hat der Rat der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld am 18.07.2006 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 76 „Nördlich der Alten Fuhrherrenstraße“ mit Örtlicher Bauvorschrift zugleich Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Oberfeld" der Alt-Gemeinde Buntenbock nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 76 „Nördlich der Alten Fuhrherrenstraße“ mit Örtlicher Bauvorschrift zugleich Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Oberfeld" der Alt-Gemeinde Buntenbock ist mit Bekanntmachung am 20. Juli 2006 in Kraft getreten.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
20.07.2006 | Rechtskraft des Bauleitplans |
Planzeichnung
Örtliche Bauvorschriften
Begründung
Weitere Dokumente
Ausgleichsmaßnahmen geschätze Kosten
Bewertung Zielkonzept (einschl. Restwert Baugrundstücke und externer Komensation)
Dokumentation FFH - Verträglichkeit
FFH Gebiet 146 - Übersichtskarte
FFH Gebiet und Bauleitplanung (Überlagerung)
Grünordnungsplan Text - Stand Mai 2006
Naturschutzrechtliche Situation (12.000)
Tabellarische Übersicht zur argumentativen Eingriffsbilanzierung
Teilaufhebung B-Plan Nr. 3 `Oberfeld`