Robert-Koch-Straße
Nummer: Nr. 90
Bebauungsplan Nr. 90 "Robert-Koch-Straße" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Für den rund 3 Hektar großen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 90 „Robert-Koch-Straße“ gab es bisher keine verbindliche Bauleitplanung. Planungsrechtlich handelte es sich um unbeplanten Innenbereich im Sinne von § 34 BauGB.
Die Bergstadt Clausthal-Zellerfeld hat am 6. Mai 2008 das Aufstellungsverfahren eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 90 „Robert-Koch-Straße“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB von der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld aufgestellt.
Der überwiegende Teil der Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.90 sind bereits bebaut. Im Südwest-Bereich hinter dem Arbeitsamt gibt es eine unbebaute Freifläche, die der Bergstadt gehört und die sich als Baufläche eignen würde. Mit dem Bebauungsplan Nr. 90 werden großzügige Baufenster festgesetzt, die eine bessere Ausnutzung der Grundstücke und eine Aktivierung von Baulücken für die Innen-Entwicklung ermöglichen.
Der Rat der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld hat am 22. März 2012 den Bebauungsplan Nr. 90 "Robert-Koch-Straße" als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan ist am 5. Mai 2012 durch Bekanntmachung in der Goslarschen Zeitung in Kraft getreten.