Schulenberger Straße
Nummer: Nr. 58
Bebauungsplan Nr. 58 "Schulenberger Straße"
Anlass der Planung
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 58 „Schulenberger Straße“ dient der Erschließung neuer Wohnbaugrundstücke auf der Nordseite der gleichnamigen Straße am nördlichen Ortsrand des Stadtteils Zellerfeld.
Zwischen den Siedlungshäusern am „Sonnenweg“ und den bestehenden Gebäuden „Schulenberger Straße“ Nr. 5, 5 a und 7 besteht bisher eine größere Baulücke, die innerhalb der Ortsdurchfahrt liegt und als Grünland genutzt wird. Diese Flächen gehören zum Teil der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld und zum Teil privaten Eigentümern. Durch ihre künftige Nutzung als Wohngrundstücke wird die Lücke geschlossen, und der Baubestand Nr. 5-7 wird mit der übrigen Siedlung verbunden.
Die gegenüberliegende Seite der „Schulenberger Straße“ ist bereits durchgehend bebaut. Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Oberharz stellt für das Plangebiet schon seit mehreren Jahrzehnten „Allgemeines Wohngebiet“ dar.
Zeitlicher Ablauf der Planung
Der Verwaltungsausschuss der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld hat am 20. September 2012 den Beschluss gefasst, das Verfahren einzuleiten (Vorlage 2 / 70 / 2012).
Am 22. Januar 2013 hat der Rat der Bergstadt Clausthal- Zellerfeld für den B-Plan Nr. 58 „Schulenberger Straße“ den Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB gefasst (Vorlage 2 / 4 / 2013).
Durch Bekanntmachung am 2. März 2013 ist der Bebauungsplan Nr. 58 „Schulenberger Straße“ in Kraft getreten.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
02.03.2013 | Rechtskraft des Bauleitplans |