Stadtzentrum
Nummer: Nr. 36 III Vorhabenbezogene 6. Änderung
Der Verwaltungsausschuss der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld hat in seiner Sitzung am 12.05.2020 das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36/III „Stadtzentrum“, 6. Änderung eingeleitet und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Der Verwaltungsausschuss der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld hat in seiner Sitzung am 29.06.2020 dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36/III „Stadtzentrum“, 6. Änderung, dem Vorhaben- u. Erschließungsplan und der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im Verfahren nach § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ebenso abgesehen wird auf Grundlage von § 13 Abs. 3 BauGB von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Eingriffsregelung, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB.
Ziele und Zwecke der Planung:
Die TTC Projekt 7 GmbH & Co KG plant am Standort Ecke Adolph-Roemer-Straße / Baderstraße in der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld ein mehrgeschossiges Wohngebäude. Zu diesem Zweck soll der bestehende Gebäudekomplex um das Kaufhaus Harthun bis auf das Sockelgeschoss abgerissen werden. Darauf aufbauend entsteht ein neuer Komplex für urbanes Wohnen in der Innenstadt.
Die Errichtung des neuen Gebäudes dient vorwiegend dem seniorengerechten Wohnen. Zusätzlich sollen andere Nutzungen wie Gastronomie- und Gewerbenutzungen, eine Kindertagesstätte und eine Tagespflegeeinrichtung in den Gebäudekomplex integriert werden.
Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG ausschließlich auf der Homepage der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld vom 13. Juli 2020 bis einschließlich 13. August 2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich einsehbar.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB besteht zusätzlich die Möglichkeit die Unterlagen nach Terminvereinbarung unter Tel: 05323 – 931-630 oder 05323-931-900 in der Stabstelle Stadtplanung und Stadtentwicklung im Dienstgebäude Am Rathaus 1, bei Einhaltung der Hygienevorschriften einzusehen.
Während der o.g. Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen dort einsehen sowie Stellungnahmen abgeben. Die Email-Adresse zur Abgabe der Stellungnahme findet sich auf der o.g. Homepage. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Planungsbeteiligung
13.07.2020 bis 13.08.2020 | Öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung) |
10.07.2020 bis 13.08.2020 | Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange |
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
12.05.2020 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
10.07.2020 bis 13.08.2020 | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
13.07.2020 bis 13.08.2020 | Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB |