Südöstlich des Schlagbaums
Nummer: Nr. 55
Baugrundstücke für Einzelhausbebauung
Auf Antrag eines privaten Vorhabenträgers wurde im Rahmen einer baulichen Entwicklung am Südrand des bebauten Stadtgebietes von Clausthal-Zellerfeld eine Arrondierung des Siedlungsrandes herbeigeführt. Der Verwaltungsausschuss der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld fasste am 23.4.2009 einen Beschluss für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Der Rat der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld hat in seiner Sitzung am 3.5.2012 den Bebauungsplan Nr. 55 "Südöstlich des Schlagbaums" als Satzung sowie die Begründung nebst Umweltbericht beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 55 „Südöstlich des Schlagbaumes“ ist am 20.10.2012 durch Bekanntmachung in der Goslarschen Zeitung in Kraft getreten.
Umweltbericht
Im Rahmen des Planverfahrens sind u.a. die naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen gemäß § 1a Baugesetzbuch (BauGB)zu berücksichtigen sowie eine Umweltprüfung durchzuführen. Diesem Zweck dient der Umweltbericht, der hier Teil B der Begründung ist.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
20.10.2012 | Rechtskraft des Bauleitplans |