Torfhaus: Nr. 11/1 - 2. Änderung

Torfhaus

Nummer: Nr. 11/1 - 2. Änderung


Bebauungsplan Nr. 11-1 Torfhaus - 2. Änderung

Die 2. Änderung bezieht sich auf den gesamten Geltungsbereich. Sie diente dazu, die „Örtliche Bauvorschrift“ des Bebauungsplans zu ändern. Die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 / 1 „Torfhaus“ erfolgte im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

Der Satzungsbeschluss wurde am 29. September 2014 vom Rat der Bergstadt Altenau gefasst. Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 (3) BauGB am 22. November 2014 ortsüblich bekannt gemacht worden und die 2. Änderung des Bebauungsplanes ist damit am selben Tag in Kraft getreten.



Ablauf des Aufstellungsverfahrens

22.11.2014Rechtskraft des Bauleitplans



Ursprungsfassung und weitere Änderungen dieses Planes