Torfhaus
Nummer: Nr. 11/1 - 2. Änderung
Bebauungsplan Nr. 11-1 Torfhaus - 2. Änderung
Die 2. Änderung bezieht sich auf den gesamten Geltungsbereich. Sie diente dazu, die „Örtliche Bauvorschrift“ des Bebauungsplans zu ändern. Die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 / 1 „Torfhaus“ erfolgte im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
Der Satzungsbeschluss wurde am 29. September 2014 vom Rat der Bergstadt Altenau gefasst. Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 (3) BauGB am 22. November 2014 ortsüblich bekannt gemacht worden und die 2. Änderung des Bebauungsplanes ist damit am selben Tag in Kraft getreten.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
22.11.2014 | Rechtskraft des Bauleitplans |
Ursprungsfassung und weitere Änderungen dieses Planes
- Nr. Nr. 11/1 - Torfhaus
- Nr. Nr. 11/1 - 1. Änderung - Torfhaus
- Nr. Nr. 11/1 - 3. Änderung - Torfhaus
- Nr. Nr. 11/1 - 4. Änderung - Torfhaus