Torfkate
Nummer: Nr. 11/2 - 1. Änderung
Bebauungsplan Nr. 11-2 Torfkate - 1. Änderung
Nach dem Satzungsbeschluss des B-Planes 11/2 "Torfkate" ist klar geworden, dass die bisherigen Festsetzungen des B-Planes noch nicht ausreichen, um die städtebaulichen Ziele der Bergstadt vollständig sicher zu stellen. Betroffen ist vor allem das Ziel, im Bereich des "Sondergebiet Fremdenverkehr" die bisherige Parkplatzfläche durch eine neue Nutzung mit deutlich höherer Aufenthaltsqualität für die Besucher (Hochbauten und zugehörige Freianlagen) zu ersetzen. Im Rahmen der 1. Änderung wurden die Festsetzungen des B-Planes so konkretisiert, dass in der Baufläche des Sondergebietes nur Nutzungen möglich sind, die den städtebaulichen Zielen dienen.
Der Rat der Bergstadt Altenau hat in seiner Sitzung am 22. September 2010 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11/2 „Torfkate“ mit Örtlicher Bauvorschrift nach Prüfung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als Satzung (§ 10 BauGB) sowie die Begründung beschlossen.
Die 1. Änderung des B-Planes Nr. 11/2 "Torfkate" ist mit Bekanntmachung am 15. Januar 2011 in Kraft getreten.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
15.01.2011 | Rechtskraft des Bauleitplans |