Unterer Altenbraker Ring: Nr. 42

Unterer Altenbraker Ring

Nummer: Nr. 42


Der Bebauungsplan Nr. 42 „Unterer Altenbraker Ring“ bezieht sich auf ein 1,25 ha großes Gebiet am Rande des Gewerbegebiets „Innovationspark Tannenhöhe“ am östlichen Ortsrand von Clausthal. Die Fläche liegt direkt an der Einmündung der „Freiberger Straße“ in die „Altenauer Straße“ (K 38) und grenzt innerhalb des Gewerbegebiets an den „Altenbraker Ring“. Für den „Innovationspark Tannenhöhe“, mit dem die frühere Oberharz-Kaserne nachgenutzt wurde, gibt es keinen Bebauungsplan. Die Umnutzungen des Alt-Baubestands und die hinzugefügten Bauten wurden als Vorhaben im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB genehmigt.

Anlass für den Bebauungsplan Nr. 42 sind Erweiterungspläne des am Altenbraker Ring ansässigen Unternehmens IFV. Es möchte sein Betriebsgrundstück auf das südlich angrenzende Gelände der Stadt ausdehnen und damit den Neubau von Gebäuden und Einstellplätzen ermöglichen.

Der Rat der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld hat  am 12. April 2012 das Aufstellungsverfahren eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 42 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Hierbei wird auf frühzeitige Beteiligung verzichtet und von der Umweltprüfung abgesehen. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtung angepasst.

Der Bebauungsplan Nr. 42 "Unterer Altenbraker Ring" ist am 24. November 2012 durch Bekanntmachung in der Goslarschen Zeitung in Kraft getreten.



Ablauf des Aufstellungsverfahrens

24.11.2012Rechtskraft des Bauleitplans