Zentrale Versorgungsbereiche
Nummer: Nr. 20
Anlass
Die Bergstadt Clausthal-Zellerfeld ist Universitätsstandort und Mittelzentrum im Landkreis Goslar. Mit den anderen Mittelzentren im Landkreis - Seesen, Goslar und Bad Harzburg - bildet die Bergstadt einen mittelzentralen Verbund mit den oberzentralen Teilfunktionen Gesundheit und Bildung.
In den letzten Jahren hat sich der Handlungsbedarf in den Kommunen mit zentralörtlichen Funktionen hinsichtlich der Entwicklungen des Einzelhandels sowie der damit verbundenen Fragen zur Zukunft der Innenstädte deutlich verstärkt. Der zunehmende Wettbewerb von Discountern, Handelsketten und Einkaufscentern erhöht den Anspruch an erfolgreiches Marketing von Einzelhändlern in den traditionellen Einzelhandelslagen, wie es die Adolph-Roemer-Straße und die angrenzende Bereiche Schulstraße und Zellbach sind.
Andererseits ist in Clausthal-Zellerfeld ein erheblicher Kaufkraftabfluss u.a. aufgrund fehlender Angebote für bestimmte Warengruppen zu verzeichnen. Dieser Entwicklung muss mit Blick auf die zentralörtliche Funktion deutlich entgegen gesteuert werden. Ziel ist es die zentralörtliche Versrgungsfunktionen zu sichern und nachhaltig zu entwickeln.
Der Rat der Bergstadt hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2009 das „Einzelhandelskonzept für die Bergstadt Clausthal-Zellerfeld“ als städtebauliches Entwicklungskonzept der Bergstadt im Sinn des § 1 Absatz 6 Nr. 11
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Vorlage 2/99/2009).
Weitere Bestandteile dieses Beschlusses waren u.a. folgende Arbeitsaufträge an die
Verwaltung:
(…)
- 3.2. Das Verfahren zur Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans zur Erhaltung und Entwicklung der festgestellten zentralen Versorgungsbereiche gemäß § 9 Absatz 2a Baugesetzbuch einzuleiten. Primäres Ziel ist die planungsrechtliche Absicherung des im Einzelhandelskonzept enthaltenen Zentrenkonzeptes.
3.3. Zu überprüfen, inwieweit Handlungsbedarf zur Anpassung bestehender Bebauungspläne (besonders Sonder- und Gewerbegebiete) in Form von ergänzenden textlichen Festsetzungen besteht und wenn nötig entsprechende
Änderungs-Verfahren einzuleiten.
Umsetzung
Über den Stand der Abarbeitung aller Arbeitsaufträge zur Umsetzung der Empfehlungen des Einzelhandelskonzeptes berichtete die Verwaltung im Stadtentwicklungsausschuss am 18. Mai 2010 (Vorlage 2/51/2010) und im Arbeitskreis am 2. September 2010. In der Arbeitskreissitzung wurde u.a. das weitere Vorgehen zur Aufstellung des eines einfachen Bebauungsplans zur Erhaltung und Entwicklung der festgestellten zentralen Versorgungsbereiche sowie der Überprüfung bestehender Bebauungspläne unter Einbeziehung eines Fachbüros vorgestellt.
Der Bebauungsplan Nr. 20 „Zentrale Versorgungsbereiche“ selbst regelt die Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB), nicht aber in dem nach innen abgegrenzten zentralen Versorgungsbereich Clausthal (s. Begründung Kap. 2.1, Seite 10) auf Grundlage des § 9 Abs. (2a) BauGB (s. Kap. 2.1, Seite 7 der Begründung).
Von besonderer Bedeutung ist dabei die im Einzelhandelskonzept ermittelte Liste der innenstadrelevanten Warensortimente. Einzelhandelsvorhaben im zentralen Versorgungsbereich unterliegen somit keinerlei Einschränkungen aufgrund dieser Planung. Die Regelungen des Bebauungsplans Nr. 20 berücksichtigen unter anderem Aspekte des Bestandsschutzes (einschließlich begrenzter Entwicklungsmöglichkeiten bestehender Einzelhandelsbetriebe), der
kleinteiligen Nahversorgung (z.B. Kioske, Dorfläden) und das sog. „Handwerkerprivileg“ (untergeordneter Verkauf von Erzeugnissen eines Handwerksbetriebes). Zur planungsrechtlichen Absicherung des Zentrenkonzeptes ist zudem die
Änderung etlicher bestehender Bebauungspläne erforderlich:
im Teilgebiet 1 (Clausthal und Zellerfeld)
- B-Plan Nr. 1 Bremerhöhe - Süd (teilweise) und B-Plan Nr. 1 A Bremerhöhe - Süd
- (teilweise)
- B-Plan Nr. 2 Mühlenstraße und B-Plan Nr. 2 A Mühlenstraße – Süd
- B-Plan Nr. 3 An den Abtshöfen
- B-Plan Nr. 4 Kleine Höhe und B-Plan Nr. 4 A Kleine Höhe
- B-Plan Nr. 5 Treuer Halde
- B-Plan Nr. 7 Waldsiedlung Mönchstalweg (teilweise)
- B-Plan Nr. 8 Am oberen Pulverweg
- B-Plan Nr. 10 Hinterm Zellbach
- B-Plan Nr. 13 Eschenbacher Teiche (teilweise)
- B-Plan Nr. 14 Bockswieser Höhe
- B-Plan Nr. 25 Zellweg
- B-Plan Nr. 27 Oberer Feldgraben
- B-Plan Nr. 29/I Am Waldseebad
- B-Plan Nr. 32 Parksiedlung Am Wiesengrund
- B-Plan Nr. 36 III Stadtzentrum (teilweise)
- B-Plan Nr. 56 Erweitertes Stadtzentrum (teilweise)
- B-Plan Nr. 60 Schalker Weg
- B-Plan Nr. 66 Goslarsche -/Bornhardtstraße (teilweise)
- B-Plan Nr. 67 Schulstraße/Rollstraße
- B-Plan Nr. 75 Nördliche Robert-Koch-Straße (teilweise)
- B-Plan Nr. 84 Altenpflegeheim Schützenhaus
- B-Plan Nr. 85 Hausherzberger Weg
- B-Plan Nr. 93 Am Eschenbacher Graben
- B-Plan Nr. 97 Einzelhandel Bauhofstraße
im Teilgebiet 2 (Buntenbock)
- B-Plan Nr. 1 Buntenbock, Am Sumpfteich (teilweise)
- B-Plan Nr. 2 Buntenbock, Südlich des Sumpfteiches
- B-Plan Nr. 3 Buntenbock, Oberfeld
- B-Plan Nr. 76 Buntenbock, Nördl. Alte Fuhrherrenstr.
- B-Plan Nr. 94 Buntenbock, Moosholz
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 sowie die erforderlichen Änderungen der bestehenden Bebauungspläne erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch. Dabei kann auf die Durchführung einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung sowie die Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden. Die Begründung erläutert im Kapitel 2.1 (Seite 8) die geringe Relevanz der Planung für Natur- und Umweltschutz.
Der Rat der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld hat am 29. September 2011 den Bebauungsplanes sowie die erforderlichen Änderungen als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 20 sowie die erforderlichen Änderungen der bestehenden Bebauungspläne sind am 15. November 2011 durch Bekanntmachung in der Goslarschen Zeitung in Kraft getreten.
Die Unterlagen wurden erstellt von:
Büro für Bauleitplanung
Am Alten Markt 9 A
24619 Bornhöved
Tel.: 04323 / 804295
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
15.11.2011 | Rechtskraft des Bauleitplans |