93. Änderung des Flächennutzungsplans für den
vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 100 "Solarpark Schützenplatz Clausthal"
Anlass der Planung
Die "Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH" hat am 2. Februar 2023 den Antrag auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 (2) BauGB gestellt. Inhalt des Antrages ist das Vorhaben „Erstellung einer Photovoltaikanlage mit ca. 560 Kilowatt-Peak (kWp)“.
Der Geltungsbereich befindet sich am Ortseingang Clausthal, auf einer Fläche von ca. 6.300 m² direkt auf dem südlichen Teil des Schützenplatzes Clausthal und umfasst das Flurstück 104/2 ganz, die Flurstücke 105/15 und 328/2 teilweise (Gemarkung Clausthal, Flur 11). Der Antrag und der Lageplan zum Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans sind dieser Vorlage beigefügt.
Die Vorhabenträgerin ist bereit, für das Bauvorhaben und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen auf eigene Kosten auszuarbeiten und sich zur Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen und zur Realisierung des Bauvorhabens innerhalb einer noch zu bestimmenden Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten in einem Durchführungsvertrag zu verpflichten.
Das von der Vorhabenträgerin beabsichtigte Bauvorhaben ist ohne Aufstellung eines Bebauungsplans planungsrechtlich nicht möglich, da die Fläche dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzurechnen ist. Im Außenbereich sind nur bestimmte privilegierte und sonstige Vorhaben zulässig, zu denen eine Photovoltaikanlage nicht zählt.
Nach § 8 (2) 1 BauGB sind die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt im Planbereich „Reines Wohngebiet“ dar. Der Flächennutzungsplan soll daher im Parallelverfahren geändert werden. Dabei wird hier der Geltungsbereich etwas größer gefasst, um die Darstellung im Bereich des Festplatzes Schützenplatz der derzeitigen Nutzung anzupassen. Auch dieser Lageplan ist beigefügt.
Der Verwaltungsausschuss der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld hat am 16. März 2023 den Beschluss gefasst, das Verfahren einzuleiten.
Mit dem Vorentwurf der 93. Änderung des Flächennutzungsplans des von der Vorhabenträgerin beauftragten Planungsbüros erfolgt nun
vom 6. November bis einschließlich 4. Dezember 2023
die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und parallel die erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Das beauftragte Planungsbüro ist die Planungsgruppe Puche GmbH, Häuserstraße 1, 37154 Northeim, die auch die Unterlagen erstellt hat.
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