B-Plan Nr. 31 "Alter Bahnhof Clausthal-Zellerfeld"

und 94. Änderung des Flächennutzungsplans


Anlass der Planung

Der Verwaltungsauschuss der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld hat am 12. September 2023 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 "Alter Bahnhof Clausthal-Zellerfeld" einzuleiten.

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Schulmensa auf dem Gelände des Alten Bahnhofs in Clausthal-Zellerfeld geschaffen werden. Der Geltungsbereich wird so groß gefasst, dass zusätzlich eine bauliche Erweiterung für Verwaltungsräume sichergestellt werden kann und die Einrichtungen für touristische Zwecke abgesichert werden können.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den Eulenspiegler Teich sowie das ehemalige Bahnhofsgelände an der „Nahtstelle“ der Ortsteile Clausthal und Zellerfeld. Der Geltungsbereich umfasst damit eine Fläche von ca. 71.542 m²

Das Gelände ist teilweise dem sogenannten „unbeplanten Innenbereich“ im Sinne von § 34 Baugesetzbuch und teilweise dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzurechnen. Die Fülle der geplanten Maßnahmen macht eine Gesamtplanung und planungsrechtliche Absicherung durch einen verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan) erforderlich.

Das von der Vorhabenträgerin beabsichtigte Bauvorhaben ist ohne Aufstellung eines Bebauungsplans planungsrechtlich nicht möglich, da die Fläche dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzurechnen ist. Im Außenbereich sind nur bestimmte privilegierte und sonstige Vorhaben zulässig, zu denen eine Photovoltaikanlage nicht zählt. 

Nach § 8 (2) 1 BauGB sind die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt im Planbereich derzeit u.a. im Bereich der geplanten Bauflächen „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz / Spielplatz“ dar. Der Flächennutzungsplan soll daher im Parallelverfahren geändert werden. Dabei wird hier der Geltungsbereich kleiner gefasst, da die Darstellung im Bereich des Eulenspiegler Teichs bereits zur Planung passt.

Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 102 und der 94. Änderung des Flächennutzungsplans des von der Stadt beauftragten Planungsbüros erfolgt nun vom 7. Januar bis einschließlich 7. Februar 2025 die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und parallel die erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Das beauftragte Planungsbüro ist das Planungsbüro Bolli, Caroline-Schelling-Eck 15, 37085 Göttingen, das auch die Unterlagen erstellt hat.

Ansprechpartner/in

Keine Mitarbeitende gefunden.