B-Plan Nr. 1 "Am Sumpfteich", 3. Änderung, im OT Buntenbock

(im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB)


Anlass der Planung

Mehrere Privateigentümer von Grundstücken in der Ringstraße im Ortsteil Buntenbock haben im Oktober 2023 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Am Sumpfteich“ im Ortsteil Buntenbock gestellt. Der Antrag ist am 5.1.2024 schriftlich bei der Stadtverwaltung eingegangen. 

Die Antragsteller betreiben in dem Wohngebiet Ringstraße im OT Buntenbock Ferienhäuser, obwohl die derzeitige Festsetzung im Bebauungsplan als Reines Wohngebiet eine solche Nutzung nicht zulässt.

Es ist beabsichtigt, mit der Änderung des B-Plans die Art der baulichen Nutzung von einem Reinen Wohngebiet in ein Allgemeines Wohngebiet zu ändern. Dadurch soll erreicht werden, dass in diesem Baugebiet Ferienhäuser als Ausnahme zugelassen werden können.

Die Antragsteller sind bereit, auf eigene Kosten sämtliche Planungskosten (einschl. ggfls erforderlicher Gutachten) für das Änderungsverfahren zu tragen. Mit der Planung beauftragt wurde das Büro Keller aus Hannover, welches den anliegenden Entwurf erarbeitet hat.

Der Verwaltungsausschuss der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld hat in seiner Sitzung am 29. Mai 2024 beschlossen, das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Am Sumpfteich“ im OT Buntenbock im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch einzuleiten. Im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB findet keine Umweltprüfung statt. 

Ebenfalls wurde beschlossen, den Entwurf der Änderung des B-Planes einschließlich Entwurfsbegründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und parallel die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf der o.g. Änderung des Bebauungsplanes wird einschließlich Entwurfsbegründung in der Zeit

von Mittwoch, 19. Juni 2024 bis einschließlich Montag, 22. Juli 2024

zu jedermanns Einsicht öffentlich bereitgestellt.

Als zusätzliches Informationsangebot gem. § 3 Abs. 2 BauGB hängen die Unterlagen auf dem Flur im 1. OG des Verwaltungsgebäudes Am Rathaus 1 in 38678 Clausthal-Zellerfeld aus. Diese können ohne vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden. Informationen und Erörterungen sind durch Frau Dorn (Tel. 05323 / 931 630, E-Mail: birgit.dorn@clausthal-zellerfeld.de) während der aktuellen Dienstzeiten Mo., Di. und Fr. von 8.30 bis 12.00 sowie Do. von 8.30 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr oder nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie hier zum Download:

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