B-Plan Nr. 103 "Waldkurpark Zellerfeld"
und 97. Änderung des Flächennutzungsplans
Anlass der Planung
Der Verwaltungsausschuss der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld hat am 30. November 2023 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 103 „Waldkurpark Zellerfeld“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit § 2 (1) BauGB einzuleiten.
Der Verwaltungsausschuss entspricht damit dem Antrag des Vorhabenträgers Herrn Robert Windaus vom 17. Oktober 2023.
Er beabsichtigt, im nördlichen Teil des ehemaligen Waldkurparks Zellerfeld ein Baumhaushotel auf einem Areal von ca. 8.000 m² zu errichten. Dafür müssen mit diesem Bebauungsplan allerdings erst die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die drei Flurstücke 121/3, 123/9 und 123/10 der Flur 5 in Zellerfeld. Der Geltungsbereich umfasst damit eine Fläche von ca. 2,5 ha.
Das Gelände ist dem sogenannten Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzurechnen. Im Außenbereich sind nur bestimmte privilegierte und sonstige Vorhaben zulässig, zu denen ein Baumhaushotel nicht zählt.
Nach § 8 (2) 1 BauGB sind die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt im Planbereich eine „Grünfläche“ ohne besondere Zweckbestimmung dar. Der Flächennutzungsplan soll daher im Parallelverfahren geändert werden, die Geltungsbereiche sind gleich.
Mit der Vorstudie zum Bebauungsplans Nr. 103 und der 97. Änderung des Flächennutzungsplans des vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüros erfolgt nun vom 25. Februar bis einschließlich 25. März 2025 die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und parallel die erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Das beauftragte Planungsbüro ist die Planungsgruppe Puche, Häuserstraße 1, 37154 Northeim, die auch die Unterlagen erstellt hat.
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