Torfhaus: Nr. 11/1 - 4. Änderung

Torfhaus

Nr. 11/1 - 4. Änderung


Die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld bemüht sich schon seit mehreren Jahren, den Ortsteil Torfhaus als Tor zum westlichen Oberharz für die von Norden und Westen kommenden Touristen sowie als einen der wichtigsten Konzentrationspunkte der Besucherströme im Nationalpark Harz entsprechend seiner touristischen Bedeutung aufzuwerten.

Dieses entspricht den Zielen des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) des Großraumes Braunschweig 2008. Diese hat der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld (d.h. damals noch die Bergstadt Altenau) aufgrund ihrer landschaftlichen Gegebenheiten die besonderen Entwicklungsaufgaben „Erholung“ und „Fremdenverkehr“ zugewiesen. Dieser Aufgabenbereich konzentriert sich nicht nur auf das Ortszentrum Altenau selbst, sondern – wegen des außergewöhnlichen Standortes – auch auf das ehemalige umliegendes Gemeindegebiet inklusive Torfhaus.

Mit der Entlassung aus dem Nationalpark Harz für das eigentliche Siedlungsgebiet Torfhaus im Jahr 2001 und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11/1 „Torfhaus“, der seit April 2005 rechtskräftig ist, wurde es möglich, umfangreichere Baumaßnahmen durchzuführen. Bis zu diesem Zeitpunkt waren nur Vorhaben nach § 34 BauGB zulässig, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden
soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügten.


In der Folge gab es mehrere Änderungen:

  • 1. Änderung (2011), Anlass: der geplante Bau des „Hotelresorts Torfhaus“ mit der Errichtung einer Hotelanlage mit mehreren Hauseinheiten und Gebäuden für Rezeption, Gastronomie und Verkauf.

  • 2. Änderung (2014), Anlass: die Anpassung der Örtlichen Bauvorschriften hinsichtlich einer umfassenderen Ausschilderung / Bewerbung der im Juni 2013 in Betrieb genommen Hotelund Ferienhausanlage „Torfhaus Harzresort“

  • 3. Änderung (2015), Anlass: die Erweiterung des Beherbergungsbetriebes „Torfhaus Harzresort GmbH“ westlich der Bundesstraße 4 mit 26 Ferienhäuser. Anlass für die aktuelle 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11/1 „Torfhaus“ ist der Neubau einer Hotelanlage des Beherbergungsbetriebes „Torfhaus Harzresort GmbH“ mit 87 Doppelzimmer, Restaurant und einen Spa- und Wellness-Bereich. Die Örtliche Bauvorschrift, mit welcher der Bebauungsplan auf Grundlage von § 84 NBauO verbunden worden ist, soll im Punkt 6.2 Außenwände, Punkt 6.3 Fenster, im Punkt 6.4 Dächer, im Punkt 6.5 Dachaufbauten, im Punkt 6.6 Dacheindeckung und im Punkt 6.8 Werbeanlagen für den Bereich der 4. Änderung geändert bzw. neu aufgestellt werden.

Der Verwaltungsausschuss der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld hat in seiner Sitzung am 16. März 2022 folgende Beschlüsse gefasst:

1.    Der Verwaltungsausschuss nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen, die im Rahmen der bisherigen Beteiligungen zum Verfahren der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 / 1 „Torfhaus“ in 2020 und 2021 eingegangen sind.

2.    Er billigt den veränderten Entwurf, den die Vorhabenträgerin Anfang 2022 vorgelegt hat.

3.    Er beschließt, mit diesem veränderten Entwurf erneut die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB – die sog. „Öffentliche Auslegung“ – und die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB für die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 / 1 „Torfhaus“ durchzuführen.

 Anlass für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden ist ein vom Vorhabenträger vorgelegter geänderter Entwurf mit geänderten Gebäudehöhen entsprechend der fortgeführten Hochbauplanungen.

 Die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB erfolgt vom 2. Mai bis einschließlich 2. Juni 2022.

Parallel werden gemäß § 4 (2) BauGB die Behörden erneut beteiligt.


Geltungsbereich anzeigen



Ablauf des Aufstellungsverfahrens

12.05.2020Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
23.07.2020 bis 10.08.2020Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
27.07.2020 bis 10.08.2020Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
05.07.2021 bis 05.08.2021Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
05.07.2021 bis 05.08.2021Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB
02.05.2022 bis 02.06.2022
Erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
02.05.2022 bis 02.06.2022
Erneute Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB


Ursprungsfassung und weitere Änderungen dieses Planes