39. Änderung des FNP - Werk Tanne
Im Falle des Bebauungsplanes Nr. 68 passten die geplanten Festsetzungen zu einem großen Teil nicht zu den bisherigen Darstellungen des F-Planes aus dem Jahr 1976. Zur Schaffung verbindlicher Baurechte für die vorhandenen und ansiedlungswilligen Gewerbebetriebe war daher eine Anpassung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich unabdingbar.
Die ehemalige Samtgemeinde Oberharz hat diese Anpassung ihres F-Planes im Rahmen der Änderung Nr. 39 / I vorgenommen.
Nach Durchführung des entsprechenden Verfahrens hat der Landkreis Goslar den vom Rat der Samtgemeinde Oberharz am 12.07.2007 beschlossenen Teilbereich 1 der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) mit Verfügung vom 13.09.2007 (Az. 61 21 20-10.8-39-11/07) genehmigt.
Die 39. Änderung, Teilbereich 1, ist am 20. September 2007 durch Bekanntmachung in Kraft getreten.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
20.09.2007 | Rechtskraft des Bauleitplans |