70. Änderung des FNP
Nördlich der Alten Fuhrherrenstraße
Parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 76 "Nördlich der Alten Fuhrherrenstraße" wurde die 70. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Oberharz durchgeführt.
Der Samtgemeinderat hat nach Durchführung den entsprechenden Verfahrens den abschließenden Feststellungsbeschluß in seiner Sitzung am 30. März 2006 gefasst. Die Genehmigung des Landkreises Goslar liegt ebenfalls vor. Die 70. Änderung des FNP ist am 17.6.2006 durch Bekanntmachung wirksam geworden.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
17.06.2006 | Rechtskraft des Bauleitplans |