70. Änderung des FNP - Nördlich der Alten Fuhrherrenstraße

70. Änderung des FNP

Nördlich der Alten Fuhrherrenstraße


Parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 76 "Nördlich der Alten Fuhrherrenstraße" wurde die 70. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Oberharz durchgeführt.

Der Samtgemeinderat hat nach Durchführung den entsprechenden Verfahrens den abschließenden Feststellungsbeschluß in seiner Sitzung am 30. März 2006 gefasst. Die Genehmigung des Landkreises Goslar liegt ebenfalls vor. Die 70. Änderung des FNP ist am 17.6.2006 durch Bekanntmachung wirksam geworden.


Ablauf des Aufstellungsverfahrens

17.06.2006Rechtskraft des Bauleitplans