71. Änderung des FNP
Am Eschenbacher Graben
Parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 93 "Am Eschenbacher Graben" wurde die 71. Änderung des
Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Oberharz durchgeführt.
Der Landkreis Goslar hat die vom Rat der Samtgemeinde Oberharz am 30.03.2006 beschlossene 71. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) mit Verfügung vom 01.06.2006 (Az. 63 21 20-10.8-71-05/06) unter Auflage genehmigt.
Die 71. Änderung des FNP ist mit Bekanntmachung am 17. Juni 2006 wirksam geworden.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
17.06.2006 | Rechtskraft des Bauleitplans |