85. Änderung des FNP
Festenburg
Flächennutzungsplan
Der Samtgemeindeausschuss hat am 10. September 2009 die 85. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet.
Anlass: Für die künftigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 5 "Festenburg" ist eine Anpassung der bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans erforderlich. Die 85. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Festenburg" der Gemeinde Schulenberg wurden im Parallel-Verfahren gemäß § 8 (3) BauGB durchgeführt.
Der Landkreis Goslar hat die vom Rat der Samtgemeinde Oberharz am 15.3.2012 beschlossene 85. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) mit Verfügung vom 4.6.2012 (Az. 6.0.2120-10.8-85-03/12) genehmigt.
Die 85. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit Bekanntmachung am 5. Juli 2012 wirksam geworden.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
05.07.2012 | Rechtskraft des Bauleitplans |