86. Änderung des FNP - Südöstlich des Schlagbaums

86. Änderung des FNP

Südöstlich des Schlagbaums


Die 86. Änderung des Flächennutzungsplan schafft die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.55 „Südöstlich des Schlagbaums“ der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld.

Der Landkreis Goslar hat die vom Rat der Samtgemeinde Oberharz am 13.10.2011 beschlossene 86. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) mit Verfügung vom 16.2.2012 (Az. 6.02120-10.8-86-04/11) genehmigt.

Die 86. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oberharz ist mit Bekanntmachung am 28.2.2012 in der Goslarschen Zeitung wirksam geworden.



Ablauf des Aufstellungsverfahrens

28.02.2012Rechtskraft des Bauleitplans