86. Änderung des FNP
Südöstlich des Schlagbaums
Die 86. Änderung des Flächennutzungsplan schafft die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.55 „Südöstlich des Schlagbaums“ der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld.
Der Landkreis Goslar hat die vom Rat der Samtgemeinde Oberharz am 13.10.2011 beschlossene 86. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) mit Verfügung vom 16.2.2012 (Az. 6.02120-10.8-86-04/11) genehmigt.
Die 86. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oberharz ist mit Bekanntmachung am 28.2.2012 in der Goslarschen Zeitung wirksam geworden.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
28.02.2012 | Rechtskraft des Bauleitplans |