90. Änderung des FNP - ehemalige Jugendherberge

90. Änderung des FNP

ehemalige Jugendherberge


Das Deutsche Jugendherbergswerk Landesverband Hannover hat aus wirtschaftlichen Gründen die Bewirtschaftung und den Betrieb des Jugendheims an der Altenauer Straße bereits 2009 eingestellt. Seit Schließung der Jugendherberge hat es unterschiedliche Projektideen zur Nachnutzung gegeben. Keine dieser Ideen hat bisher die Realisierungsebene erreicht.

Nunmehr beabsichtigt ein örtliches Unternehmen das Objekt zu übernehmen und für touristische Zwecke (z.B. Mountainbike Pedelecs E-Mobilität) zu nutzen. Der Standort der ehemaligen Jugendherberge bietet die notwendigen Rahmenbedingungen dafür.

Die Harz-Agentur plant, das Gebäude zu sanieren und passend für die Mountainbike und Outdoor-Angebote zu gestalten. Die bestehende Bebauung soll in der Grundsubstanz erhalten und saniert werden. Der Flächennutzungsplan der SG Oberharz stellt in diesem Bereich bisher „Bauliche Anlagen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Jugendheim“ dar. Wesentlicher Inhalt der Planung ist die Änderung des Gebietstyps in eine dem Vorhaben nicht entgegenstehenden Sonderbaufläche „Fremdenverkehr“.

Der Landkreis Goslar hat die vom Rat der Samtgemeinde Oberharz am 18.12.2014 beschlossene 90. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) mit Verfügung vom 25.2.2015 (Az. 6.0.2120-10.8-90-05/14) genehmigt.

Die 90. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit Bekanntmachung am 7. 3. 2015 wirksam geworden.



Ablauf des Aufstellungsverfahrens

07.03.2015Rechtskraft des Bauleitplans