Sanierungsgebiet  „Ortskern Zellerfeld“

Die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld ist im Juni 2017 mit dem innerstädtischen Sanierungsgebiet „Ortskern Zellerfeld“ vom Land Niedersachsen in das Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ aufgenommen worden.

Im Zuge der Neustrukturierung der Städtebauförderung ab dem Programmjahr 2020 wurde das Städtebauförderungsprogramm " Städtebaulicher Denkmalschutz " in das neue Förderprogramm “Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“ überführt. Mit diesem Förderprogramm sollen im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen Stadt- und Ortskerne gestärkt, aufgewertet und revitalisiert sowie als zentrale Versorgungsbereiche und multifunktionale Standorte gesichert werden. Das Programm soll helfen, den anstehenden Strukturwandel in Stadt- und Ortsmitten besser zu bewältigen.

Auf Grundlage des dem Land vorliegenden Konzepts zur Sanierung (ISEK) soll vom Bund, vom Land Niedersachsen und der Stadt Clausthal-Zellerfeld für öffentliche und private Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet "Ortskern Zellerfeld" ein Fördermittelvolumen von insgesamt bis zu 5,23 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Der Anteil der Stadt liegt dabei nur bei 10 % Eigenanteil.

  • Vorbereitende Untersuchung

    Grundlage für die Aufnahme der Stadt Clausthal-Zellerfeld in das Städtebauförderungsprogramm war eine 2011 erstellte Vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 des Baugesetzbuches (BauGB). Im Rahmen dieser Untersuchung wurde eine Bestandsaufnahme und Bewertung der städtebaulichen Situation im Bereich des Ortskernes Zellerfeld vorgenommen, um die Notwendigkeit einer Sanierungsmaßnahme beurteilen zu können und einen Überblick über die vordringlichen Sanierungsziele zu gewinnen. Diese Voruntersuchung ist nach der Aufnahme 2017 aktualisiert worden. 

  • Integriertes Stadtentwicklungskonzept – ISEK

    Bei den VU – Vorbereitenden Untersuchungen handelt es sich im Wesentlichen um eine Analyse des vorhandenen Baubestands und eine Formulierung der Ziele / Maßnahmen für das Gebiet; Ein ISEK erarbeitet dagegen ein Leitbild bzw. einen Orientierungsrahmen für die längerfristige Entwicklung und versucht dabei, vorhandene und absehbare Probleme darzustellen und zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen und um darzustellen, wie sich die Maßnahmen des Städtebaulichen Denkmalschutzes in die Gesamtplanung für die Entwicklung der Stadt einfügen. In 2011 wurde für das Konzept von dem beauftragten Büro auf vorhandene Unterlagen zurückgegriffen, die 2007 für das „Integrierte Entwicklungs- und Wachstumskonzept“ (IEWK) für den Ortskern Clausthal ausgearbeitet worden sind; in 2017 anlässlich der Programmaufnahme erfolgte eine Fortschreibung, die 2021 um Klimaschutzmaßnahmen ergänzt wurde.

    Mit der Neufassung der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Niedersachsen (R-StBauF) im Dezember 2022 und den daraus resultierenden angepassten Regelungen ist eine Überprüfung, Anpassung und Fortschreibung der ursprünglichen Zielsetzungen geboten. Da neben der Umsetzung von Maßnahmen weitere Themenfelder und Entwicklungen aufgetreten sind, ist eine Aktualisierung des bisherigen ISEK 2011 und seiner Fortschreibung 2017 notwendig. Zudem ist eine Fortschreibung des ISEK für die jährliche Neubewerbung der Stadt für die Fortführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Ortskern Zellerfeld“ erforderlich.

    Zurzeit erarbeitet die GOS – Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH, Arbeitsbereich Planung und Konzepte in Hamburg die Fortschreibung, die voraussichtlich im 3. Quartal 2023 fertiggestellt sein wird.

    Im Rahmen der Erarbeitung des Projekts hat die GOS mbH im März 2023 eine digitale Befragung durchgeführt. Die Auswertung mit allen Ergebnissen dazu kann hier eingesehen werden:

  • Abgrenzung des Sanierungsgebietes

    Die Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes hat der Rat der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld in seiner Sitzung am 14.12.2017 beschlossen. Mit der Sanierungssatzung wird das 10,54 ha große Gebiet, in dem unter Einsatz von Fördermitteln öffentliche und private Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden können, verbindlich festgelegt. Mit der Veröffentlichung in der Goslarschen Zeitung am 23.12.2017 ist die Sanierungssatzung rechtsverbindlich geworden und vollumfänglich in Kraft getreten.

    Die Auflistung der Flurstücke in der Anlage 2 der Sanierungssatzung wurde am 26. Januar 2019 korrigiert, da durch eine Ungenauigkeit bei der zeichnerischen Übertragung 7 Flurstücke aufgelistet wurden, die aber nicht in der Satzung sind.

  • Sanierungsrechtliche Genehmigungen

    Mit Inkrafttreten der Sanierungssatzung gilt nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für die im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke ein zeitlich beschränktes Sonderrecht. Gemäß § 144 BauGB bedürfen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge der schriftlichen Genehmigung, auch wenn sie keiner Baugenehmigung bedürfen. Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird benötigt, um zu prüfen ob das geplante Bauvorhaben dem Zweck und den Zielen des Sanierungsgebietes nicht zuwider läuft. Die sanierungsrechtliche Genehmigung ist gebührenfrei. Für die Beantragung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung steht ein Antragsformular zur Verfügung, Informationen zu erforderlichen weiteren Dokumenten finden Sie im Antrag. 

  • Tag der Städtebauförderung 2023

    Bundesweit haben am 13. Mai 2023 wieder Städte und Gemeinden den Tag der Städtebauförderung gefeiert.

    Im Sanierungsgebiet „Ortskern Zellerfeld“ fand ein Aktionstag auf dem Thomas-Merten-Platz statt. Es gab Stadtrundgänge zu den Themen „Städtebau und Denkmalschutz“ und „Gestaltung des öffentlichen Raums“, ein buntes Programm mit Mitmach-Aktionen für Kinder und Marktständen mit Info- und Beteiligungsmöglichkeiten zur Sanierung des Ortskerns von Zellerfeld. Bürgermeisterin Frau Petra Emmerich-Kopatsch, Bauamtsleiter Herr Fabian Gerstenberg und der Sanierungsträger GOS waren zur Beantwortung von Fragen vor Ort. Das Planungsteam der GOS hat die Ergebnisse aus der Befragung im März vorgestellt.

  • Förderung privater Maßnahmen

    Die Berg- und Universitätsstadt fördert im Rahmen ihres jährlichen Maßnahmenprogramms auf schriftlichen Antrag des Eigentümers Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Wohn- und Geschäftsgebäuden im Fördergebiet im Sinne von Ziffer 5.3.3.1 (5) c) R-StBauF. Gemäß R-StBauF kann die Stadt Zuwendungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen als Förderpauschale gewähren.

    Bereits im Jahr 2021 hat die Verwaltung aus diesem Grund die „Förderrichtlinie der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Geltungsbereiches der Sanierungssatzung erarbeitet, die mit Beschluss vom Rat am 9. September 2021 in Kraft getreten ist. Diese „Modernisierungsrichtlinie“ wurde auf Grundlage der Städtebauförderrichtlinie des Landes Niedersachsen 2015 erarbeitet.

    Nach der Zusammenfassung der Städtebauförderprogramme im Jahr 2020 wurde vom Land die Neufassung der Städtebauförderrichtlinie erarbeitet, die im Dezember 2022 rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Die darin enthaltenen neu eingeführten und geänderten Regelungen, u.a. die Möglichkeit der Berechnung / Pauschalierung des Kostenerstattungsbetrages und die Fördermöglichkeit von Außenanlagen erforderten eine Überarbeitung mit Neufassung der städtischen „Modernisierungsrichtlinie“.

    Mit der Neufassung der städtischen Förderrichtlinie (Modernisierungsrichtlinie) ist das Förder- sowie Antragsverfahren transparenter und einfacher gestaltet. 


  • Steuerliche Vorteile

    Nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) können unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden in Sanierungsgebieten erhöht steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt auch, wenn keine Städtebaufördermittel in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für die erhöhte steuerliche Absetzbarkeit ist allerdings, dass vor Durchführung der Maßnahmen ein Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag mit der Stadt Clausthal-Zellerfeld abgeschlossen wurde. Ohne den vorherigen Abschluss eines solchen Vertrages kann dem Grundstückseigentümer keine Bescheinigung im Sinne des § 7h EStG ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Ausführungen lediglich einen allgemeinen Hinweis darstellen und die Stadt Clausthal-Zellerfeld keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit im steuerrechtlichen Sinne übernimmt. Nähere Einzelheiten sollten Sie daher mit Ihrem Steuerberater erörtern.

  • Sanierungsträger

    Zur Unterstützung der mit der Vorbereitung und Durchführung der Sanierungsmaßnahme verbundenen vielfältigen Aufgaben hat die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld die GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH aus Kiel als treuhänderischen Sanierungsträger gem. §§ 157 ff. BauGB beauftragt. Die GOS mbH besitzt die notwendigen Erfahrungen bei der Steuerung des Sanierungsprozesses durch seine Tätigkeit in Kommunen vergleichbarer Größenordnung.

    Die GOS mbH handelt im Auftrag der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld und hat keine eigenwirtschaftlichen Interessen im Sanierungsgebiet. Mit seinem speziellen Fachwissen nimmt das Unternehmen insbesondere folgenden Aufgaben wahr:

    • Beratung der Stadt bei der Erarbeitung, Fortschreibung und der inhaltlichen Abstimmung der städtebaulichen Planungen
    • Beratung der Bürgerinnen und Bürger in allen verwaltungstechnischen, juristischen und finanziellen Fragen der Sanierung
    • Vorbereitung und Koordination von Modernisierungs- und Erschließungs- sowie weiterer Ordnungsmaßnahmen
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Fördermittelbewirtschaftung und Einwerbung öffentlicher Mittel
    • Ausführen von Nachweisen über die Verwendung der öffentlichen Mittel

    Als Projektteam außerhalb unserer Stadtverwaltung stehen Ihnen folgende Mitarbeiter zur Verfügung:
    Herr C. Rauf, Projektleitung
    Telefon: 0531 / 230 410 61
    E-Mail: 322@gos-mbh.de

     Frau C. Laubender, Sachbearbeitung
    Telefon: 0531 / 230 410 60
    E-Mail: 322@gos-mbh.de

Infrastrukturmaßnahmen in der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

Ausbau Marktstraße

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Thomas-Merten-Platz 

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